Reine Projekt-Ist-Kosten-Zuordnung, keine zusätzliche GuV-Wirkung.
Verschiebt Kosten nur zwischen Kostenstellen — Nettoeffekt auf das Ergebnis ist null.
Anlage im Bau → fertige Anlage. Erzeugt einen neuen Anlagenstammsatz (AfA beginnt ab diesem Datum).
Eigene GuV-Position (§ 275 HGB) — neutralisiert bereits als Aufwand gebuchte Personal-/Materialkosten.
Materialentnahme + Einlagerung Fertigprodukt — zwei Buchungssätze mit gemeinsamer Transaktionsnummer.
Materialversand an Lohnfertiger — reine Bestandsart-Umbuchung, keine GuV-Wirkung.